Projekte

Erledigt !
Hier finden Sie eine Darstellung von interessanten oder typischen Aufträgen, die wir übernommen haben. Teilweise haben wir die Aufträge zusammen mit unseren Netzwerk-Partnern durchgeführt. Wie Sie sehen (können), sind auch sehr außergewöhnliche Fallkonstellationen dabei, die uns Einiges abverlangt haben.
Aber es gibt nichts schlimmers für uns als Routine – wir lieben Herausforderungen !

Nachlaß | Geschäftswert 1 Mio EUR
Eine sehr wohlhabende Familie erbte Vermögen und Immobilien, konnte sich aber nicht über die Verteilung der Assets einigen. Sehr teure Rechtsstreitigkeiten standen unmittelbar bevor. Durch Verhandlungen konnte eine allseits akzeptierte Einigung erreicht werden und -zig tausende Euro verblieben bei der Familie anstatt in überflüssigen Gerichtsprozessen pulverisiert zu werden. Darüber hinaus wurde organisiert, dass eine zum Nachlaß gehörende Immobilien komplett und besenrein geräumt wurde.

Abwendung eines Strafverfahrens | Wert: 1 Mio
A, B und C waren Mitgesellschafter des Unternehmens Y, daß Finanzprodukte vermittelte und auch anbat. B und C bedienten sich immer hemmungsloser aus der Firmenkasse. Als A das nicht mehr mittragen wollte, wurde er kurzerhand zwangsweise aus dem Unternehmen und dem Büro mittels „Muskelmännern“ entfernt. Ein großes deutsches Verlagshaus hatte ca. 1 Mio CHF bei Y investiert. Als Y das Geld nicht ordnungsgemäß zurück zahlte, sondern es für den luxeriösen Eigenbedarf verprasste, sollte gegen A, B und C ein Straf- und Zivilverfahren eingeleitet werden.
A kam zu uns und bat um Hilfe. Er sei von allen Finanzmittel „abgeschnitten“ durch den „Rauswurf“ und fürchte eine Verhaftung wegen Untreue u.a.
Nach sehr schwierigen und lang andauernden Verhandlungen konnte erreicht werden, daß A nicht zur Anzeige gebracht wurde. Ein Zivilprozeß wurde nicht notwenig, da A dem Verlagshaus eine notarielle Schuldurkunde überließ.

Abwendung eines Insolvenzverfahrens | Geschäftswert ca. 20.000 EUR
Ein persönlich gesamtschuldnerisch haftender Gesellschafter G, der weiterhin am Wirtschaftsleben teilhaben wollte, wandte sich an uns, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu vermeiden.Zunächst wurde alle Gläubiger festgestellt und die Kleingläubiger befriedigt.
Es verbieben 4 Gläubiger, die auf einen Teil ihrer Forderung verzichteten und dem G dann gestatteten, die Restforderung ratenweise zu bezahlen.
G mußte weder Zwangsmaßnahmen dulden noch Privatinsolvenz anmelden.
Mittlerweile sind sämliche Schulden zurückbezahlt.

Rückabwicklung eines Kaufvertrags | Geschäftswert ca. 10 EUR
Selten geht es „ums Prinzip“, manchmal muss es aber eben sein.Eine Privatperson P kaufte in einem hiesigen Ladengeschäft an Weihnachten einen Kerzenständer.
Zuhause angekommen, brach eine Halterung am Kerzenständer ab, da diese mangelhaft befestigt war. Auf Reklamation hin meinte der Geschäftsinhaber zu der Kundin: „Einen Ersatz können wir nicht leisten; der Kerzenständer war ja noch in Ordnung, als Sie das Geschäft verließen“. Wir haben uns der Sache angenommen, da wir der Meinung sind, daß man sich als Kunde nicht rotzfrech abkanzeln lassen muß und Gerechtigkeit keine Frage des Streitwerts ist. Nach Abschluß des Verfahrens hatte der Ladeninhaber deutlich mehr als 150 EUR Kosten. Wir denken, er hat seine Lektion gelernt.

Mafia | Geschäftswert 10 Millionen USD
Der schweizer Staatsbürger S investierte, vermittelt durch einen in Asien lebenden Deutschen, bei einer Firma A aus San Marino 10 Millionen USD zur Teilnahme an einem „MTN-Tradingprogramm“. S wandte sich an uns, als nach kurzer Zeit keine Erträge an ihn gezahlt wurden und die Rückforderung des Investments erfolglos blieb. Wir nahmen Kontakt auf zu dem Geschäftsführer G von A auf und trafen ihn persönlich in Florenz.
G behauptete, er habe das Investment an den Südafrikaner Z weitergeleitet zur Teilnahme an einem „MTN-Programm“. Z würde aber nicht performen und sei untergetaucht. G sei sei selbst betrogen worden von Z, dessen aktuelle Adresse G aber nicht kennen würde. Durch Einschaltung von Detektiven konnte der Aufenthaltsort des Z in Italien / Toscana ermittelt werden. Durch schwierige Vor-Ort-Ermittlungen konnte exakt festgestellt werden, dass Z das Geld erhalten hatte und sogar, wie und wo er es „angelegt“ hatte.
Wir beauftragten für S eine deutsch/italienische Rechtsanwaltskanzlei, um eine Verhaftung des Z herbeizuführen und dafür zu sorgen, dass alsbald das Vermögen des Z beschlagnahmt würde.
Leider erwies sich die deutsch-italienische Anwaltskanzlei als völlig inkompetent und konnte trotz Vorschüssen von über 20.000 EUR keine Resultate vorweisen.
Wir haben sodann die Vorschüsse zurückgefordert und nach intensiv geführten Prozessen vom zuständigen Oberlandesgericht zu 4/5 Recht bekommen. Die Anwaltskanzlei musste S die Vorschüsse fast komplett zurückzahlen und es wurde neues und renommiertes italienisches Anwaltsteam wurde beauftragt.
Allerdings beträgt die Prozessdauer in Italien schon mal 10 Jahre. Und die Betrüger G und Z waren mittellos…. Es konnte ferner -privat- ermittelt werden, dass das Investment nach ein paar Tagen Verweildauer in Italien sofort in verschiedene Offshore-Oasen verschoben wurde. G und Z waren „Handlager“, die sich für einen kleinen Anteil am Investment als „nützliche Idioten“ zur Verfügung gestellt hatten. Finale, nachgewiesene Erkenntnis: Der ganze Deal war ein sehr clever angelegtes Mafia-Projekt unter Mitwirkung der italienischen Großbank…

Allgemeine Vertragsbedingungen | Geschäftswert 3.000 EUR
Ein Notfallmediziner erkannte, dass die standartisierten Patientenverfügungen über sehr entscheidende Fragen keine Antworten enthalten. Er entwickelte daher ausführliche Patientenverfügungen und gibt dieses Wissen an andere Mediziner weiter. Wir haben den Kooperationsvertrag zwischen ihm und den Medizinern entwickelt.

Veruntreuung von Provisionen | Geschäftswert 20.000 EUR
Das Unternehmen F, das Finanzierungen vermittelte, hatte einen Mitarbeiter M, der Provisionen beim Kunden -direkt- vertragswidrig erhoben hatte.
Nachdem F dies festgestellt hatte, trennte es sich von dem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter M spekulierte darauf, dass F die Sache nicht „an die große Glocke“ hängen würde, da F wohl auch hin und wieder mal „vergaß“, Provisionen „über die Bücher“ laufen zu lassen. F wendete sich an uns. Nach zähen Verhandlungen mit dem anwaltlichen Vertreter des Mitarbeiters M konnte der Mitarbeiter zu einer Zahlung von 20.000 EUR bewegt werden, was ca. 9/10 der zu Unrecht einbehaltenen Provisionen entsprach.

Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Versicherung | Geschäftswert 100.000 EUR
Ein Versicherungsmakler wendete sich an uns. Seine seine Kundin , die Versicherte V, hatte einen Versicherungsvertrag abgeschlossen bezgl. „schwerer Krankheit“. Danach muss die Versicherung bei Ausbruch einer schwerer Krankheit je nach Grad der Erkrankung Leistungen erbringen. Ca. 4 Wochen nach Abschluss der Versicherung erkrankte V schwer. Die Versicherung schrieb der V, dass sie nicht zahlen würde, da Vorerkrankungen nicht korrekt angegeben worden seien und ferner kündige man den Vertrag. Da V das Prozesskostenrisiko scheute, empfahl der Versicherungsmakler uns. Wir nahmen Kontakt zur Versicherung auf und nach einigem Hin- und Her nahm die Versicherung die Kündigung zurück und zahlte die Leistungen vertragsgemäß aus.

AGBs für Handelssysteme | Geschäftswert 3.000 CHF
Ein Informatiker bot Handelssysteme für das Derivatetrading über einen Internet-Shop in der Schweiz an. Wir haben die AGBs entwickelt.

Restrukturierung | Geschäftswert 100.000 EUR
Die Gesellschafter einer GmbH aus der Finanzbranche wandten sich an uns. Trotz des unermüdlichen Einsatzes der Geschäftsführer konnten kaum Gewinne erzielt werden, die das Überleben der Gesellschaft sichergestellt hätten. Nach eingehender Analyse wurde beschlossen, zunächst die Liquidation einzuleiten.
Maßnahmen, die zur kurz- oder mittelfristigen Umsatzsteigerung führen würden, waren nicht ersichtlich. Die Kosten wurden drastisch um 90% (!) reduziert und es zeigte sich, dass selbst die reduzierten Kosten kaum durch Einnahmen erwirtschaftet werden konnten. Das Unternehmen erwies sich als nicht überlebensfähig. In Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern wurde das Kerngeschäft des Unternehmens daher auf ein Einzelgewerbe übertragen und das Unternehmen in einem geordneten Verfahren gelöscht. Nachdem die enorme Kostenlast (insb. Löhne und Mietzinsen) des früheren Unternehmens entfallen waren, wurden wieder Gewinne erwirtschaftet.

Aufbau einer Hausverwaltung | Geschäftswert 50.000 EUR
Ein Unternehmer hatte mehrere Wohnblocks aufgekauft und diese in Eigentumswohnungen umgewandelt. Wir wurden beauftragt, uns um die die Hausverwaltung zu kümmern. Obwohl die Eigentumswohnungen zum Zeitpunkt unserer Beauftragung bereits mehrere Jahre existierten, gab es keine Hausverwaltung. Es wurde beschlossen, ein neues Unternehmen „U“ zu gründen und dieses als Basis für die neu zu installierenden Hausverwaltung zu verwenden.
Bei Besichtigung der Objekte wurde festgestellt, dass diese sich teilweise in einem schlechten, bez. verwahrlostem Zustand befanden.
Zunächst wurde eine Firma mit der Übernahme der Buchhaltung betraut, für jedes Objekt getrennte Bankkonten eingerichtet und die Mieter der Eigentumswohnungen aufgefordert, künftig Zahlungen dorthin zu leisten. Rücklagen waren keine gebildet worden.
Alle Eigentümer wurden angeschrieben, der U eine Vollmacht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zu erteilen, um dann eine korrekte Verwalterwahl durchführen zu können und die dringend notwendige Sanierung der Objekte zu starten. Nachdem fast alle Vollmachten komplett vorhanden warten, wurde der Auftrag von uns gekündigt, da einerseits der Auftraggeber nicht bereit war, eine der Komplexität der Aufgabe angepasste Vergütung zu entrichten und darüber hinaus unterschiedliche Auffassungen über die ordnungsgemäße Durchführung von Hausverwaltungen herrschten.

Effiziente Ehescheidung | Geschäftswert 50.000 EUR
Ein vermögendes Ehepaar wollte sich scheiden lassen und war sich im Großen und Ganzen einig über die Rahmenbedingungen. Zum Vermögen der Eheleute gehörten Immobilien mit einem Verkehrswert von mehreren Millionen. Durch geschicktes Ausnutzen einer der Gesetzeslage wurde die Ehe in Frieden und Eintracht kosteneffizient geschieden und die Ex-Ehegatten sparten einen mittleren 5-stelligen Betrag .