Neue Hausverwaltung | Geschäftsvolumen 50.000 EUR

Ein Unternehmer hatte mehrere Wohnblocks aufgekauft und diese in Eigentumswohnungen umgewandelt. Wir wurden beauftragt, uns um die die Hausverwaltung zu kümmern. Obwohl die Eigentumswohnungen zum Zeitpunkt unserer Beauftragung bereits mehrere Jahre existierten, gab es keine Hausverwaltung. Es wurde beschlossen, ein neues Unternehmen „U“ zu gründen und dieses als Basis für die neu zu installierenden Hausverwaltung zu verwenden.
Bei Besichtigung der Objekte wurde festgestellt, dass diese sich teilweise in einem schlechten, bez. verwahrlostem Zustand befanden.
Zunächst wurde eine Firma mit der Übernahme der Buchhaltung betraut, für jedes Objekt getrennte Bankkonten eingerichtet und die Mieter der Eigentumswohnungen aufgefordert, künftig Zahlungen dorthin zu leisten. Rücklagen waren keine gebildet worden.
Alle Eigentümer wurden angeschrieben, der U eine Vollmacht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zu erteilen, um dann eine korrekte Verwalterwahl durchführen zu können und die dringend notwendige Sanierung der Objekte zu starten. Nachdem fast alle Vollmachten komplett vorhanden warten, wurde der Auftrag von uns gekündigt, da einerseits der Auftraggeber nicht bereit war, eine der Komplexität der Aufgabe angepasste Vergütung zu entrichten und darüber hinaus unterschiedliche Auffassungen über die ordnungsgemäße Durchführung von Hausverwaltungen herrschten.