Es werden seitens Orca-Consults lediglich Leistungen erbracht, deren Erbringung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zulässig sind.
Insbesonderes erfolgt keine rechtliche Prüfung eines konkreten Einzelfalles, es sei denn, dies ist gem. § 5 Abs.1 RDG zulässig.
Insoweit es geboten ist, wird ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder ein Inkasso-Unternehmen beauftragt.