Liquidation

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Die Liquidation ist im Gegensatz zur Insolvenz das „normale“ Ende eines Unternehmens.

Sollten Sie als Gesellschafter einer GmbH die GmbH korrekt „beenden“, erfolgt dies in einem mehrstufigen Verfahren.

Zunächst ist ein Gesellschafterbeschluss zu fassen, darüber, dass die GmbH aufgelöst wird.

Nach Anmeldung der Auflösung im Handelsregister und der Veröffentlichung (meistens im Bundesanzeiger), beginnt eine (Mindest-) Frist von einem Jahr zu laufen.

Innerhalb dieses Jahres sind u.a. die bestehenden Geschäfte abzuwickeln, Gläubiger zu befriedigen und die bestehenden Forderungen einzuziehen.

Normalerweise übernimmt der Geschäftsführer diese Tätigkeit, aber es gibt auch gute Gründe, einen „externen“ Liquidator zu bestellen, so z.B. wenn der bestehende Geschäftsführer

  • sein Amt niedergelegt hat
  • krankheitsbedingt verhindert ist
  • sich die Liquidation nicht zutraut

Ein typischer Fall für die Beauftragung eines externen Liquidators ist z.B. , dass in einer kleineren GmbH der Geschäftsführer, der gleichzeitig Gesellschafter ist, sich altersbedingt ins Privatleben zurückzieht und schlicht keine Lust mehr hat, sich dieser recht komplexen Prozedur zu unterziehen.

Oder das Schicksal unverhofft zuschlägt und das „Herz“ des Unternehmens, der „Chef“, Gesellschafter und Geschäftsführer zugleich, stirbt und die Ehefrau plötzlich „allein“ dasteht .

Wir verfügen über breit gefächertes Netzwerk, bestehend aus erfahrenen Spezialisten (Betriebswirten, Juristen, Steuerberatern usw), die nach Bedarf hinzugezogen werden können.

Falls Sie also Ihr Unternehmen nicht selbst „zu Grabe tragen wollen“ – wir machen das für Sie und versuchen dabei, ein möglichst hohen Ertrag für Sie zu erwirtschaften.