Treuhandstiftungen

Treuhandstiftungen (auch unselbstständige, nicht-rechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) werden von dem Stifter gegründet, sind aber nicht rechtsfähig.
Die Stiftungen können selbstständig nicht am Rechtsverkehr teilnehmen.

Abhilfe schafft der sogenannte „Treuhänder“ , der die Treuhandstiftung bei dem Abschluss von Rechtsgeschäften vertritt und die Anweisungen des Stifters 1:1 umsetzt.

Wir sind Ihnen bei der Gründung von Treuhandstiftungen behilflich und können einen einen geeigneten Treuhänder vermitteln .

Wozu braucht man Treuhandstiftungen ?
Nun, angenommen, Sie möchten ein Projekt ohne großen Verwaltungsaufwand fördern und Finanzmittel aquirieren und sammeln, sei das Projekt gemeinnützig oder nicht, wäre eine Treuhandstiftung vielleicht die geeignete Plattform für Sie: Schnell gegründet, fast kein Verwaltungsaufwand, absolut anonym und steuerpflichtig nicht bei Ihnen, sondern beim Treuhänder.

Bei Interesse beraten wir Sie gerne.