Haben Sie eine Forderung gegen Jemanden und keine finanziellen Mittel, die Forderung geltend zu machen? Oft können wir, in Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Büros, helfen.
Wenn Sie bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels (z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid) gegen den Schuldner sind, können wir
direkt versuchen, die Forderung für Sie einzuziehen.
Haben Sie noch noch keinen Titel erstritten, da Sie das Prozeßkostenrisiko scheuen oder nicht die notwendigen Finanzmittel aufbringen können oder wollen, haben wir 2 attraktive Angebote
für Sie, nämlich :
- den Forderungskauf oder
- die Prozeßkostenfinanzierung
Forderungskauf
Wir bewerten Ihre Forderung und kaufen Sie Ihnen ab. In der Regel wird die Kaufpreiszahlung erst fällig, wenn wir, in Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Institut, diese erfolgreich geltend gemacht haben.
Prozeßkostenfinanzierung
Der Name ist irreführend, aber allgemein gebräuchlich. Hierbei übertragen Sie uns die Forderung, wir machen sie in eigenem Namen und auf eigene Kosten geltend. Sie bezahlen nichts, auch nicht, falls prozessiert wird. Lediglich im Erfolgsfall erhalten wir einen Anteil vom Gewinn.
Die Höhe des Gewinnanteils wird jeweils individuell kalkuliert und Ihnen vor Übernahme des Auftrags dargelegt.
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