Veruntreuung Provisionen | G.-wert 20.000 EUR

Das Unternehmen F, das Finanzierungen vermittelte, hatte einen Mitarbeiter M, der Provisionen beim Kunden -direkt- vertragswidrig erhoben hatte.
Nachdem F dies festgestellt hatte, trennte es sich von dem Mitarbeiter. Der Mitarbeiter M spekulierte darauf, dass F die Sache nicht „an die große Glocke“ hängen würde, da F wohl auch hin und wieder mal „vergaß“, Provisionen „über die Bücher“ laufen zu lassen. F wendete sich an uns. Nach zähen Verhandlungen mit dem anwaltlichen Vertreter des Mitarbeiters M konnte der Mitarbeiter zu einer Zahlung von 20.000 EUR bewegt werden, was ca. 9/10 der zu Unrecht einbehaltenen Provisionen entsprach.