Geltendmachung von Ansprüchen gegen eine Versicherung | Geschäftswert 100.000 EUR

Ein Versicherungsmakler wendete sich an uns. Seine seine Kundin , die Versicherte V, hatte einen Versicherungsvertrag abgeschlossen bezgl. „schwerer Krankheit“. Danach muss die Versicherung bei Ausbruch einer schwerer Krankheit je nach Grad der Erkrankung Leistungen erbringen. Ca. 4 Wochen nach Abschluss der Versicherung erkrankte V schwer. Die Versicherung schrieb der V, dass sie nicht zahlen würde, da Vorerkrankungen nicht korrekt angegeben worden seien und ferner kündige man den Vertrag. Da V das Prozesskostenrisiko scheute, empfahl der Versicherungsmakler uns. Wir nahmen Kontakt zur Versicherung auf und nach einigem Hin- und Her nahm die Versicherung die Kündigung zurück und zahlte die Leistungen vertragsgemäß aus.