Das Unternehmen F, das Finanzierungen vermittelt, hatte einen Mitarbeiter M, der Provisionen direkt beim Kunden rechtswidrig erhoben hatte.
Nachdem F dies festgestellt hatte, trennte er sich von dem Mitarbeiter.
Der Mitarbeiter M spekulierte darauf, daß F die Sache nicht „an die große Glocke“ hängen wollte, da F wohl auch hin und wieder mal „vergaß“, eine Einnahme „über die Bücher laufen zu lassen“.
F wendete sich an uns. Nach zähen Verhandlungen mit dem anwaltlichen Vertreter des Mitarbeiters M konnte der Mitarbeiter zu einer Zahlung von 20.000 EUR bewegt werden, was ca. 9/10 der zu Unrecht einbehaltenen Provisionen entsprach.