Eine Reiseveranstalter mußte Insolvenz anmelden.
Ein persönlich gesamtschuldnerisch haftender Gesellschafter G, der weiterhin am Wirtschaftsleben teilhaben wollte, wandte sich an uns, um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu vermeiden.
Zunächst wurde alle Gläubiger festgestellt und die Kleingläubiger befriedigt.
Es verbieben 4 Gläubiger, die auf einen Teil ihrer Forderung verzichteten und dem G dann gestatteten, die Restforderung ratenweise zu bezahlen.
G mußte weder Zwangsmaßnahmen dulden noch Privatinsolvenz anmelden.
Mittlerweile sind sämliche Schulden zurückbezahlt.