Fall J, Wert 50.000 EUR

Aufbau einer Hausverwaltung

Ein Unternehmer, der zuvor mehrere Wohnblocks aufkaufte und diese in Eigentumswohnungen umwandelte,beauftragte uns, die Hausverwaltung aller Objekte auf eine neu gegründete Gesellschaft zu übertragen.

Bei Besichtigung der Objekte wurde festgestellt, dass diese sich teilweise in einem schlechten, bez. verwahrlostem Zustand befanden.

Bei Prüfung der bereits „bestehen Hausverwaltung wurde
festgestellt, dass überhaupt keine rechtlich akzeptable Hausverwaltung bestand.

Ferner waren keinerlei Instandhaltungsrücklagen gebildet.

Zunächst wurde eine Firma mit der Übernahme der Buchhaltung betraut, für jedes Objekt getrennte Bankkonten eingerichtet und die Mieter aufgefordert, künftig Zahlungen dorthin zu leisten.

Alle Eigentümer wurden angeschrieben, der neuen Gesellschaft eine Vollmacht zur Einberufung einer Eigentümerversammlung zu erteilen, um dann eine korrekte Verwalterwahl durchführen zu können und alsbald die dringend notwendige Sanierung der Objekte starten zu können.

Nachdem fast alle Vollmachten komplett vorhanden warten, wurde der Auftrag von uns gekündigt, da einerseits der Auftraggeber nicht bereit war, eine der Komplexität der Aufgabe angepasste Vergütung zu entrichten und anderseits unterschiedliche Auffassungen über die ordnungsgemäße Durchführung von Hausverwaltungen herrschten.