Fall C, Wert 10 EUR

Eine Privatperson P kaufte in einem Müllheimer Ladengechäft an Weihnachten einen Kerzenständer.

Zuhause angekommen, brach eine Halterung am Kerzenständer ab, da diese mangelhaft befestigt war.

Auf Reklamation hin meinte der Geschäftsinhaber zu der Kundin: „Einen Ersatz können wir nicht leisten; der Kerzenständer war ja noch in Ordnung, als Sie das Geschäft verließen“.

Wir haben uns der Sache angenommen, da wir der Meinung sind, daß man sich als Kunde nicht rotzfrech abkanzeln lassen muß und Gerechtigkeit keine Frage des Streitwerts ist.

Nach Abschluß des Verfahrens hatte der Ladeninhaber deutlich mehr als 150 EUR Kosten. Wir denken, er hat seine Lektion gelernt.