Fall G, Wert 100.000 EUR

Ein Versicherungsvermittler wendete sich an uns.

Seine seine Kundin , die Versicherte V, hatte einen Versicherungsvertrag abgeschlossen bezgl. „schwerer Krankheit“.

Danach muß die Versicherung bei Ausbruch einer schwerer Krankheit je nach Grad der Erkrankung Leistungen erbringen.

Ca. 4 Wochen nach Abschluß der Versicherung erkrankte V schwer.

Die Versicherung schrieb der V, daß sie nicht zahlen würde, da Vorerkrankungen nicht korrekt angegeben worden seien und ferner kündige man den Vertrag.

Da V das Prozeßkostenrisiko scheute, war sie froh, als der Versicherungsvermittler uns empfahl.

Wir nahmen Kontakt zur Versicherung auf und nach einigem Hin- und Her nahm die Versicherung die Kündigung zurück und zahlte die Leistungen vertragsgemäß aus.

V zahlte uns aus den Versicherungsleistungen einen Anteil , da wir rein auf Erfolgsbasis gearbeitet hatten.