A, B und C waren Mitgesellschafter des Unternehmens Y, daß Finanzprodukte vermittelte.
B und C bedienten sich immer hemmungsloser aus der Firmenkasse.
Als A das nicht mehr mittragen wollte, wurde er kurzerhand zwangsweise aus dem Büro entfernt.
Ein großes deutsches Verlagshaus hatte ca. 1 Mio CHF bei Y investiert.
Als Y das Geld nicht ordnungsgemäß zurück zahlte, sollte gegen A, B und C ein Straf- und Zivilverfahren eingeleitet werden.
A kam zu uns und bat um Hilfe. Er sei von allen Finanzmittel „abgeschnitten“ durch den „Rauswurf“ und fürchte eine Verhaftung wegen Untreue u.a.
Nach sehr schwierigen und lang andauernden Verhandlungen konnte erreicht werden, daß A nicht zur Anzeige gebracht wurde. Ein Zivilprozeß wurde nicht notwenig, da A dem Verlagshaus eine notarielle Schuldurkunde überließ.